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Wir sind für Sie da...

Wir sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Kontaktieren Sie uns unverbindlich.

Nachschulung im Rahmen des Vormerksystems

Werden zwei Delikte aus dem Vormerksystem innerhalb von zwei Jahren begangen, dann ist eine Maßnahme zu absolvieren. Bei speziellen Deliktkombinationen (alkoholisiertes Autofahren über 0,5 Promille bzw. 0,1 Promille bei Führerschein der Klassen C und D, Befahren des Pannenstreifens, mangelnder Sicherheitsabstand) ist eine - im Vergleich zu anderen Kursprogrammen - kürzere Nachschulung im Ausmaß von 6 Einheiten.

Führerscheindelikte im Zusammenhang mit Alkohol

Vorsicht - absolvieren Sie die Ihnen angeordnete Maßnahme fristgerecht - ansonsten wird Ihnen von der Behörde der Führerschein bis zur Absolvierung der Maßnahme entzogen.

Das Ziel der Nachschulung

In der Nachschulung im Rahmen des Vormerksystems wird zuerst mit Ihnen besprochen, wie es zum Vorfall gekommen ist. Darauf aufbauend trainieren Sie gemeinsam mit der Kursleiterin, wie Sie in Zukunft anderes handeln können, damit Sie eine Wiederholung vermeiden können.

Mögliche Maßnahmen im Rahmen des Führerschein-Vormerksystems

  • Nachschulungskurs (alkoholauffällige bzw. verkehrsauffällige Lenker)
  • Perfektionsfahrt (Führerschein-Mehrphasenausbildung)
  • Seminar über geeignete Ladungssicherung
  • Kindersicherungskurs

Die dreizehn Delikte des Vormerksystems

Die dreizehn Delikte des Vormerksystems können wie folgt zusammengefasst werden:

  • Lenken oder Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,5 - 0,79 Promille (C- und D-Lenker: von 0,1 - 0,49 Promille)
  • Gefährdung und Behinderung eines Fußgängers, der den Schutzweg benützt
  • Nichtbeachtung des Zeichens "Halt", wenn Vorrangberechtigte zu unvermitteltem Bremsen oder Ablenken genötigt und dabei gefährdet werden
  • Nichtbeachtung des Rotlichtes bei Gefährdung anderer
  • Befahren des Pannenstreifens und dadurch Behinderung von Einsatzfahrzeugen
  • Missachtung des Fahrverbots für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen bzw. Nichtbeachten der Beschränkungen für gefährlichen Gütertransport in Autobahntunneln
  • Vorschriftsverletzungen beim Befahren von Eisenbahnkreuzungen
  • Lenken eines Kraftfahrzeugs mit Gefährdung der Verkehrssicherheit durch mangelnden technischen Zustand oder bei mangelnder Ladungssicherung
  • Mangelnde Kindersicherung im Fahrzeug
  • Zu geringer Sicherheitsabstand

Sie können die Übersicht über die Delikte auch auf der Homepage des Verkehrsministeriums (Link) nachlesen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Nachschulung ist gesetzlich in der Führerscheingesetz-Nachschulungsverordnung (FSG-NV) geregelt. Den Gesetzestext können Sie unter diesem Link im Rechtsinformationssystem der Republik Österreich nachlesen.

Kursdauer und Durchführung

Die Nachschulung dauert im Regelfall 6 Einheiten und wird in 2 Sitzungen zu je 2½ Stunden abgehalten.

Es gibt keine Prüfung! Wichtig ist, zu allen Kursterminen anwesend zu sein, aktiv mitzuarbeiten und immer in nicht alkoholisiertem Zustand zu erscheinen.

Die Teilnahmebestätigung wird von uns an die zuständige Behörde nach positivem Kursabschluß versandt - gerne können Sie eine Kopie der Teilnahmebestätigung von uns erhalten.

Kostenlose Erstberatung, Kursablauf und Kursgebühr

Die Erstberatung (telefonisch oder persönlich) ist bei uns immer kostenfrei. Wir informieren Sie, welche Schritte für Sie zur Wiedererlangung Ihres Führerscheins notwendig sind. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei den Formalitäten, die für die Behörden nötig sind.

Die Dauer des Nachschulungskurses nach Vormerksystem beträgt 2x 2½ Stunden. Die Kosten betragen i.d.R. EUR 198,- (gesetzlich fixierter Mindestpreis).

Kostenfreies Erstgespräch und Anmeldung

Nutzen Sie unser Kontaktformular für einen kostenfreien Rückruf oder wenden Sie sich an Ihre zuständige Landesstelle. Wir finden sicher die für Sie optimale Lösung.