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Wir sind für Sie da...

Wir sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Kontaktieren Sie uns unverbindlich.

Was geschieht bei der vollen verkehrspsychologischen Untersuchung?

Die verkehrspsychologische Untersuchung wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch als "Psychotest" bezeichnet. Die Untersuchung wird behördlich angeordnet. Gründe hierfür können sein:

  • Lenken eines Kraftfahrzeuges in alkoholisiertem Zustand (1,6 Promille oder darüber)
  • Lenken eines Kraftfahrzeuges in einem sonstigen beeinträchtigten Zustand (speziell Fahren unter Drogeneinfluss)
  • Durch die amtsärztliche Untersuchung bestehende Zweifel an der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit bzw. der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung

Führerscheindelikte im Zusammenhang mit Alkohol

Der Ablauf der Verkehrspsychologischen Untersuchung

Im Rahmen der vollen verkehrspsychologischen Untersuchung wird auf die kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit und auf die Bereitschaft zur Verkehrsanpassung eingegangen. Neben einen ausführlichen Gespräch mit Ihrer Verkehrspsychologin werden folgende Bereiche untersucht:

Kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit

  • Beobachtungsfähigkeit und Überblicksgewinnung
  • Reaktionsverhalten
  • Konzentrationsvermögen
  • Sensomotorik
  • Intelligenz und Erinnerungsvermögen

Bereitschaft zur Verkehrsanpassung

  • soziales Verantwortungsbewußtsein
  • Selbstkontrolle
  • psychische Stabilität
  • Risikobereitschaft
  • Tendenz zu aggressiver Interaktion im Straßenverkehr
  • nicht normgerechtes Verhalten beim Autofahren

Dauer der vollen verkehrspsychologischen Untersuchung

Sie können mit einer Zeitspanne von 3-4 Stunden rechnen für den gesamten Untersuchungsumfang.

Neben Sie jedenfalls bitte - wenn benötigt - Lesebrille, Hörgerät etc. mit.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Verkehrspsychologische Untersuchung ist gesetzlich in der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV) geregelt. Den Gesetzestext können Sie unter diesem Link im Rechtsinformationssystem der Republik Österreich nachlesen.

Ihr Weg zurück zum Führerschein

Das Original der Verkehrspsychologischen Stellungnahme ("psychologisches Gutachten") wird von uns direkt an die Behörde versendet. Gerne können Sie eine Kopie erhalten. Wir bemühen uns um eine sehr rasche Bearbeitung.

Nach Ablauf Ihrer Führerschein-Entzugsfrist und Erfüllung aller Auflagen erhalten Sie von der Behörde den Führerschein zurück.

Kostenlose Erstberatung, Kosten

Die Erstberatung (telefonisch oder persönlich) ist bei uns immer kostenfrei. Wir informieren Sie, welche Schritte für Sie zur Wiedererlangung Ihres Führerscheins notwendig sind. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei den Formalitäten, die für die Behörden nötig sind.

Der Preis für die volle verkehrspsychologische Untersuchung ist gesetzlich geregelt und beträgt EUR 363,- zzgl. USt = EUR 425,60 inkl. USt.

Wurde Ihnen auch ein Nachschulungskurs angeordnet?

Auch die verkehrspsychologische Nachschulung können Sie bei uns absolvieren - bitte nehmen Sie einfach unverbindlich mit uns Kontakt auf.

Kostenfreies Erstgespräch und Anmeldung

Nutzen Sie unser Kontaktformular für einen kostenfreien Rückruf oder wenden Sie sich an Ihre zuständige Landesstelle. Wir finden sicher die für Sie optimale Lösung.