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Wir sind für Sie da...

Wir sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Kontaktieren Sie uns unverbindlich.

Nachschulung für alkoholauffällige Kraftfahrer

Ab einer festgestellten Blutalkoholkonzentration von 1,2 Promille und darüber ist für Sie der Besuch einer Nachschulung festgesetzt, damit Sie Ihren Führerschein wiedererlangen können. Die Führerscheinentzugszeit beträgt 4 Monate oder länger. Für Probeführerscheinbesitzer ist der Besuch des Nachschulungskurses schon ab 0,1 Promille vorgeschrieben.

Die folgende Grafik gibt Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Konsequenzen in Bezug auf alkoholisiertes Autofahren.

Führerscheindelikte im Zusammenhang mit Alkohol

Wir bieten Ihnen verkehrspsychologische Nachschulungskurse österreichweit an - sicher findet sich auf ein unmittelbarer Kurstermin in Ihrer näheren Umgebung. Gerne beraten wir Sie, welche Behördenwege für Sie erforderlich sind und unterstützen Sie dahingehend. Für eine Beratung nutzen Sie bitte unser Kontaktformular für einen kostenfreien Rückruf bzw. wenden Sie sich an die für Sie zuständige Landesstelle.

Das Ziel der Nachschulung

In angenehmer Atmosphäre werden durch im Trainingsprogramm die Gründe für den Führerscheinentzug besprochen. Darauf aufbauend werden individuelle Strategien erarbeitet, damit Sie in Zukunft eine Wiederholung vermeiden können.

Im Nachschulungskurs wird Wissen über die Wirkung von Alkohol auf den menschlichen Körper vermittelt. Ziel ist es, das Trinken von Alkohol und das Lenken von von Kraftfahrzeugen in der Zukunft trennen zu können.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Nachschulung ist gesetzlich in der Führerscheingesetz-Nachschulungsverordnung (FSG-NV) geregelt. Den Gesetzestext können Sie unter diesem Link im Rechtsinformationssystem der Republik Österreich nachlesen.

Kursdauer und Durchführung

Die Nachschulung dauert im Regelfall 15 Einheiten und wird in 4 Sitzungen zu je 3¼ Stunden abgehalten. Üblicherweise findet der Nachschulungskurs in Gruppensitzungen statt - in Ausnahmefällen sind auch Einzelkurse möglich.

Es gibt keine Prüfung! Wichtig ist, zu allen Kursterminen anwesend zu sein, aktiv mitzuarbeiten und immer in nicht alkoholisiertem Zustand zu erscheinen.

Die Teilnahmebestätigung wird von uns an die zuständige Behörde nach positivem Kursabschluß versandt - gerne können Sie eine Kopie der Teilnahmebestätigung von uns erhalten.

Bei erneuter Anordnung einer Nachschulung innerhalb von fünf Jahren ist eine zusätzliche Kurssitzung zu absolvieren.

Kostenlose Erstberatung, Kursablauf und Kursgebühr

Die Erstberatung (telefonisch oder persönlich) ist bei uns immer kostenfrei. Wir informieren Sie, welche Schritte für Sie zur Wiedererlangung Ihres Führerscheins notwendig sind. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei den Formalitäten, die für die Behörden nötig sind.

Die Dauer der Alkohol-Nachschulung beträgt 4x 3¼Stunden. Die Kosten betragen i.d.R. EUR 495,- (gesetzlich fixierter Mindestpreis).

Verkehrspsychologische Untersuchung

Benötigen Sie zusätzlich zur Nachschulung auch eine Verkehrspsychologische Untersuchung? Gerne können Sie diese ebenfalls bei uns absolvieren. 

Kostenfreies Erstgespräch und Anmeldung

Nutzen Sie unser Kontaktformular für einen kostenfreien Rückruf oder wenden Sie sich an Ihre zuständige Landesstelle. Wir finden sicher die für Sie optimale Lösung.